zu Gast: Generalsekretär Markus N. Beeko

Dienstag, 27.11.2018 - 18:00, Melanchthonianum, Hörsaal XX, Universitätsplatz 9, 06108 Halle (

Das Seminar "Vereinte Nationen und Ziilgesellschaft" vom Lehrstuhl Internationale Beziehungen und europäische Politik lädt den Generalsekretär von Amnesty International Deutschland zum Gastvortrag

Der Einfluss von NGOs auf Menschenrechtsnormen und deren Durchsetzung auf UN-Ebene

Seit Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 haben Nichtregierungsorganisationen (NGOs) entscheidend zur Annahme und Weiterentwicklung internationaler Menschenrechtsnormen beigetragen. Die UN -Antifolterkonvention, den International en Strafgerichtshof oder den Internationalen Waffenhandelsvertrag würde es ohne die weltweiten Kampagnen von Amnesty International und vielen anderen gut vernetzten NGOs vermutlich nicht geben. Heute steht den immer begrenzteren Handlungsspielräumen für NGOs einerseits die institutionell garantierte Mitwirkung z.B. beim Universellen Periodischen Überprüfungsverfahren (UPR) des UN -Menschenrechtsrats andererseits gegenüber: Alle vier Jahre müssen sich alle UN -Mitgliedsstaaten einer öffentlichen Überprüfung de r Menschenrechtssituation in ihrem Land unterziehen. Schriftliche Stellungnahmen von NGOs dazu sind ein maßgeblicher Bestandteil des Verfahrens. Wie nutzen Amnesty International und andere NGOs diese Einflussmöglichkeit? Können sie dazu beitragen, menschen rechtliche Verbesserungen vor Ort zu erreichen? Welche Möglichkeiten haben dabei kleine grassroots - Organisationen, denen die UN -Welt fern und fremd ist? Welche Unterstützung leistet das UN Menschenrechtshochkommissariat? Und warum könnte das UPR Opfer sein es Erfolges werden? Anhand verschiedener Beispiele sollen diese Fragen erörtert werden.  

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